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Gewinnabführung: Carl Schenck AG · Nicht mehr Beherrschung: Dürr AG · Nicht mehr Gewinnabführung: Dürr AG Hrb04.06.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.06.2007)
Auf einen Blick
Text
Dürr Ecoclean GmbH, Filderstadt (Mühlenstr.12, 70794 Filderstadt). Der zwischen der Gesellschaft und der "Dürr Aktiengesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 13677) am 18.12.1995 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2006 beendet. Der zwischen der Gesellschaft und der "Dürr Aktiengesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 13677) am 19.04.2002 abgeschlossene Beherrschungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2006 beendet. Mit der "Carl Schenck AG", Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 1818) wurde am 09./12.02.2007 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 16.03.2007 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ecoclean GmbH, Filderstadt.