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Verschmelzung: Windfarm 33 GmbH Hrb05.10.2020 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 4928: Windkraft Trinwillershagen Entwicklungsgesellschaft mbH, Ungenannte Str. ??, D-20097 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 10.09.2020 mit der Windfarm 33 GmbH mit Sitz in Oldenburg i.O. (Amtsgericht Oldenburg HRB 201606) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Windkraft Trinwillershagen Entwicklungsgesellschaft mbH, Hamburg.

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