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Übernahme: Zweygart Fachhandelsgruppe GmbH & Co. KG · Spaltung: Zweygart Fachhandelsgruppe GmbH & Co. KG Hrb04.06.2007 Registerbekanntmachungen (Vorgänge ohne Eintragung, 31.05.2007)
Auf einen Blick
Text
Walter Zweygart Immobilien- und Beteiligungs KG, Gärtringen (
Erich-Kiefer-Str. 10-14, 71116 Gärtringen
). Die KG unter der Firma"Zweygart Fachhandelsgruppe GmbH & Co. KG", Gärtringen (Amtsgericht Stuttgart HRA 242694) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.5.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.5.2007 den Teilbetrieb Stahlhandel auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Zweygart Fachhandelsgruppe GmbH & Co. KG, Gärtringen.