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Verschmelzung: Bestattungshilfe PAX GmbH Hrb13.04.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.04.2005)
Auf einen Blick
Text
Bestattungsinstitut Denk Trauerhilfe GmbH, München (St.-
Ungenannte Str. ??, D-81541 München
). Die Bestattungshilfe PAX GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 62543) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2004 mit Nachtrag vom 22.09.2004 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 11.08. und 22.09.2004 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bestattungsinstitut Denk Trauerhilfe GmbH, München.