Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: Bestattungsinstitut Denk Trauerhilfe GmbH Hrb13.04.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.04.2005)
Auf einen Blick
Text
Bestattungshilfe PAX GmbH, München (St.-
Ungenannte Str. ??, D-81541 München
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2004 mit Nachtrag vom 22.09.2004 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Bestattungsinstitut Denk Trauerhilfe GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 45178) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bestattungshilfe PAX GmbH, München.