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Ausgliederung: Süwag Energie AG Hrb30.09.2020 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRA 704273: Überlandwerk Mittelbaden GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-77933 Lahr
. Die AG "Süwag Energie AG", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 52467) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 21.09.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.06.2020 bzw. 21.09.2020 den "Teilbetrieb Rheinmünster Süwag" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: E-Werk Netze GmbH & Co. KG, Lahr.