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Verschmelzung: WeGo Systembaustoffe GmbH & Co. OHG Hrb06.04.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.04.2005)
Auf einen Blick
Text
FORTE B & B Vertriebs- und Warenhandels GmbH, Haibach (
Ungenannte Str. ??, D-63808 Haibach
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag im Wege der Aufnahme mit der WeGo Systembaustoffe GmbH & Co. OHG mit dem Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRA 5183) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: FORTE B & B Vertriebs- und Warenhandels GmbH, Haibach.