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Ordentliche Hauptversammlung Ureg19.01.2016 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
Energieversorgung Offenbach AGOffenbach am MainDie Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 23. Februar 2016, um 14:00 Uhr, in die "Alte Schlosserei" (G5) der Energieversorgung Offenbach AG, Andréstraße 71, 63067 Offenbach a. M. eingeladen.I. Tagesordnung
II. Vorschläge zur Beschlussfassung:Zu Punkt 1.2: Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Jahresüberschuss von 14.226.473,74 € wie folgt zu verwenden: Die Ausschüttung einer Dividende von 0,76 € pro dividendenberechtigter Aktie (18.512.694 Stückaktien) ergibt insgesamt 14.069.647,44 €. Die Einstellung des verbleibenden Betrages in Höhe von 156.826,30 € in den Gewinnvortrag. Zu Punkt 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis 30.09.2015 Entlastung zu erteilen. Zu Punkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis 30.09.2015 Entlastung zu erteilen. Zu Punkt 4: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/16 Solange die Entscheidung über den Konzernprüfer der MVV Energie AG noch nicht gefallen ist, schlägt der Aufsichtsrat der EVO AG vor, den noch zu benennenden Konzernprüfer auch als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/16 zu bestellen. Die Identität von Konzernprüfer und Teilkonzernprüfer hat für den Prüfungsablauf und die Prüfungsqualität eine hohe Bedeutung. Zu Punkt 5: Wahl der Aufsichtsratsmitglieder sowie der Ersatzmitglieder Der Aufsichtsrat setzt sich aus 10 Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner sowie aus 5 Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer nach § 96 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 DrittelbG zusammen. Nach § 102 Abs. 1 AktG müssen nach Ablauf der gesetzlichen Frist die 10 Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner neu gewählt werden. Die fünf Arbeitnehmervertreter wurden nach dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (DrittelbG) am 20. und 21.01.2014 gewählt und bleiben im Amt. Nach § 101 Abs. 3 AktG kann für ein Aufsichtsratsmitglied ein Ersatzmitglied bestellt werden, das Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn das Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit wegfällt.
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Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Energieversorgung Offenbach AG, Offenbach a. Main.
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