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Bekanntmachung der Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG Ureg24.10.2022 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

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Rocket Internet SE Berlin WKN A12UKK ISIN DE000A12UKK6 Bekanntmachung der Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Aktionäre Nichtigkeits- (§ 249 AktG) und Anfechtungsklagen (§ 246 AktG) gegen die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Juni 2022 zu Tagesordnungspunkt (TOP) 8 ("Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, sowie über die entsprechende Satzungsänderung zur Schaffung eines bedingten Kapitals"), TOP 9 ("Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie Aufhebung der entsprechenden bestehenden Ermächtigung"), TOP 10 ("Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien sowie Aufhebung der entsprechenden bestehenden Ermächtigung") und TOP 13 ("Bestätigung der Beschlussfassung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 31. Januar 2022 über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien nach Erwerb durch die Gesellschaft (§ 237 Abs. 3, Abs. 4 AktG); Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG); Ermächtigung des Aufsichtsrats, die Fassung von § 4 Abs. 1, Abs. 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalherabsetzung anzupassen") erhoben haben. Die Klagen sind vor dem Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 105 O 54/22 rechtshängig. Des Weiteren sind - wie bereits gesondert bekanntgemacht - Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Juni 2022 zu TOP 13 unter dem Aktenzeichen 95 O 57/22 rechtshängig. Berlin, im Oktober 2022 Rocket Internet SE Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Rocket Internet SE, Berlin.

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