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Die satzungsgemäße Klausel zur Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien wird aufgehoben Shaba18.06.2012 Schweizerisches Handelsamtsblatt Archiv, Schweiz

Text

Maxwell Technologies SA, in Rossens (FR), CH-217-0131313-6, Herstellung, Kauf, Verkauf elektrischer Kondensatoren usw. (FOSC vom 25. April 2012, S. 0/6651192). Die Klausel über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien gemäß Satzung wird aufgehoben. Statuten geändert am 22. Mai 2012. Tagesregister Nr. 2912 vom 18. Juni 2012 / CH-217.0.131.313-6 / 06729472

Diese Bekanntmachung wurde von Französisch nach Deutsch übersetzt. Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Condis SA, Rossens, Schweiz.

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