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Löschung · Verschmelzung: Bischoff & Bischoff Medizin- und Rehabilitationstechnik GmbH Hrb02.01.2007 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 22.12.2006)

Auf einen Blick

Text

TECHNOMEDAC Vertriebsgesellschaft für Medizin- und Rehabilitationstechnik mbH, Karlsbad (
Ungenannte Str. ??, D-76307 Karlsbad
). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bischoff & Bischoff Medizin- und Rehabilitationstechnik GmbH", Karlsbad (Amtsgericht Mannheim HRB 362448) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 22.12.2006 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: TECHNOMEDAC Vertriebsgesellschaft für Medizin- und Rehabilitationstechnik mbH, Karlsbad.