LION bioscience Aktiengesellschaft, Heidelberg (
Ungenannte Str. ??, D-69120 Heidelberg). Die Hauptversammlung vom 28.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 Absatz 1 (Firma), § 8 Absatz 1 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) sowie die Aufhebung des bisher bestehenden genehmigten Kapitals unter gleichzeitiger Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die entsprechende Änderung von § 4 Absatz 4 (Genehmigtes Kapital ) sowie die Neuschaffung eines bedingten Kapitals und entsprechende Ergänzung von § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) um einen neuen Absatz 5 (bedingtes Kapital 1) beschlossen.
Firma geändert, nun:
SYGNIS Pharma AG. bisheriges genehmigtes Kapital aufgehoben.
Nun: Bedingtes Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28.11.2006: Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 11.730.775,- durch Ausgabe von bis zu 11.730.775 auf denn Inhaber lautende nennbetragslose Stammaktien mit Stimmrecht (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingtes Kapital 1). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. November 2006 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch der Ausgabe von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit Wandlungspflichten ausgestattet sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschulverschreibungen von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht eigene Aktien zur Bedinung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.