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Verschmelzung: Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG Hrb03.01.2005 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.12.2004)

Auf einen Blick

Text

Schwanhäußer Industrie Holding Verwaltungs GmbH, Heroldsberg (Ungenannte Str. ??, D-90562 Heroldsberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2004 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Heroldsberg (Amtsgericht Fürth HRA 6622) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Schwanhäußer Industrie Holding Verwaltungs GmbH, Heroldsberg.

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