Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: Henkel KGaA Hrb 13.09.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.09.2006)
Auf einen Blick
Text
Henkel Loctite Deutschland GmbH, München (
Ungenannte Str. ??, D-81925 München
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2006 mit der Henkel KGaA mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 4724) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Henkel Loctite Deutschland GmbH, München.