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Verschmelzung: VR Bank Niederbayern-Oberpfalz eG Hrb22.12.2021 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.12.2021)

Auf einen Blick

Text

GnR 91: Raiffeisenbank Bruck eG, Bruck i.d. OPf.,
Ungenannte Str. ??, D-92436 Bruck
. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.11.2021 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 10.11.2021 und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 12.11.2021 mit der VR Bank Niederbayern-Oberpfalz eG mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg GnR 657) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisenbank Bruck eG, Bruck.