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Verschmelzung: Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner - Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte - Hrb08.12.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.12.2008)
Text
Mönning & Partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-20459 Hamburg
). Die Partnerschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Partnerversammlung vom 21.10.2008 und der Partnerversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.10.2008 mit der Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner - ?????????????????, ?????????????, Rechtsanwälte - mit Sitz in Stuttgart (AG Stuttgart PR 137) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mönning & Partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Hamburg.