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Verschmelzung: PANTA Zwanzigste Grundstücksgesellschaft mbH Hrb31.08.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.08.2009)
Auf einen Blick
Text
OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen,
Ungenannte Str. ??, D-22179 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 16.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.06.2009 mit der PANTA Zwanzigste Grundstücksgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 74036) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: OTTO AG für Beteiligungen, Hamburg.