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Verschmelzung: ZytoService Alster Beteiligungs GmbH, ZytoService Elbe Beteiligungs GmbH Hrb18.09.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.09.2008)

Auf einen Blick

Text

ZytoService Deutschland GmbH, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-22767 Hamburg
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des jeweiligen übertragenden Rechtsträgers vom 19.08.2008 mit der ZytoService Alster Beteiligungs GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 97631) und der ZytoService Elbe Beteiligungs GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 97632) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ZytoService Deutschland GmbH, Hamburg.