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Nicht mehr Beherrschung: Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH · Nicht mehr Gewinnabführung: Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Hrb05.04.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.03.2007)
Auf einen Blick
Text
Stadtwerke Duisburg Aktiengesellschaft, Duisburg (
Bungertstr. 27, 47053 Duisburg
). Der mit der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR B 1171) am 21.12.1970 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in der Fassung der Ergänzung vom 11.12.2001 ist mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2001 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Stadtwerke Duisburg AG, Duisburg.