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Satzung Hrb30.08.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.08.2006)

Auf einen Blick

Text

Softing AG, Haar, Landkreis München (
Richard-Reitzner-Allee 6, 85540 Haar
). Die Hauptversammlung vom 26.07.2006 hat die Aufhebung zweier Genehmigter Kapitale, die Schaffung eines Genehmigten Kapitals sowie die Änderung der §§ 4 (Genehmigtes Kapital, Ermächtigung des Aufsichtsrats) und 19 (Leitung der Hauptversammlung) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.07.2006 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 25.07.2011 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.000.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2006/I). Das Genehmigte Kapital vom 17.03.2000 (Genehmigtes Kapital 2000/I) wurde aufgehoben. Das Genehmigte Kapital vom 17.03.2000 (Genehmigtes Kapital 2000/II) wurde aufgehoben.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Softing AG, Haar.

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