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Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG Ureg02.06.2025 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

Symrise AG

Holzminden

Wertpapier-Kennnummer: SYM999
ISIN: DE000SYM9999

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der Symrise AG hat am 20. Mai 2025 beschlossen, die durch die Hauptversammlung am 17. Juni 2020 beschlossene Ermächtigung der Gesellschaft, bis zum 16. Juni 2025 eigene Aktien zu erwerben, aufzuheben und die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 19. Mai 2030 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des bestehenden Grundkapitals zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der Bestimmungen des am 3. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 8 der Tagesordnung der Hauptversammlung. Die auf Grund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden, insbesondere zu den in Punkt 8 der am 3. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung genannten Zwecken. Unter anderem können die auf Grund dieses Beschlusses erworbenen Aktien sowohl unter Herabsetzung des Grundkapitals als auch unter Erhöhung des Anteils der übrigen Aktien am Grundkapital eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ergibt sich aus der am 3. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Symrise AG am 20. Mai 2025.

 

Holzminden, im Mai 2025

Symrise AG

Der Vorstand

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Symrise AG, Holzminden.