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Verschmelzung: Der Energieberater Franken e. V Hrb10.09.2020 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.09.2020)

Auf einen Blick

Text

VR 80559: Bayernenergie e.V., Weilheim i. OB (
Ungenannte Str. ??, D-81829 München
). Der Energieberater Franken e. V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg VR 1965) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2020 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 18.06.2020 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 06.03.2020 mit dem Verein als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GIH Bayern e. V., München.

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