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Verschmelzung: TRW KFZ Ausrüstung GmbH Hrb09.09.2020 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 630206: ZF Friedrichshafen AG,
Ungenannte Str. ??, D-88046 Friedrichshafen
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.07.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "TRW KFZ Ausrüstung GmbH", Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRB 12605) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ZF Friedrichshafen AG, Friedrichshafen.