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Verschmelzung: Northwind 1. Beteiligungsgesellschaft mbH, Northwind 2. Beteiligungsgesellschaft mbH Hrb17.06.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 16.06.2008)

Auf einen Blick

Text

Pirelli & C. Real Estate Deutschland GmbH, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-22767 Hamburg
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.03.2008 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger, beide vom 28.03.2008, mit der Northwind 1. Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 98 797) und der Northwind 2. Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 98 798) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Girlan Deutschland GmbH, Hamburg.