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Mitteilung nach § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG über eine Beschlussfassung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Ureg15.07.2022 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

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CEWE Stiftung & Co. KGaA Oldenburg ISIN DE0005403901 Mitteilung nach § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG über eine Beschlussfassung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien Die ordentliche Hauptversammlung der CEWE Stiftung & Co. KGaA hat am 15. Juni 2022 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossen: Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 14. Juni 2027 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Tagesordnungspunktes 8 der am 4. Mai 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung der CEWE Stiftung & Co. KGaA. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder eingezogen werden. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der Einladung zur Hauptversammlung angegeben, die im Bundesanzeiger am 4. Mai 2022 veröffentlicht worden ist. Oldenburg, im Juni 2022 CEWE Stiftung & Co. KGaA Die persönlich haftende Gesellschafterin: Neumüller CEWE COLOR Stiftung

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CEWE Stiftung & Co. KGaA, Oldenburg.

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