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Verschmelzung: Advanced Photonics Technologies AG Hrb23.04.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.04.2008)

Auf einen Blick

Text

Adphos Vertriebs GmbH, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-22419 Hamburg
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2008 mit der Advanced Photonics Technologies AG mit Sitz in Bruckmühl (AG Traunstein HRB 12838) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Adphos Vertriebs GmbH, Hamburg.