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Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren vor dem Landgericht Berlin (Az.: 108 O 97/21 SpruchG) zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeeze-out (§§ 327a, 327b AktG) … Ureg 20.11.2024 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)
Text
ATON GmbHMünchenBekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren
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| 1. |
Der angemessene Abfindungsbetrag gemäß § 327a AktG für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der World of Medicine AG wird auf jeweils 14,31 EUR für eine Stückaktie der Gesellschaft festgesetzt. |
| 2. |
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre sowie ihre außergerichtlichen Kosten hat die Antragsgegnerin zu tragen. |
| 3. |
Die Antragsgegnerin hat den Antragstellern jeweils die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu erstatten. Ausgenommen ist der Antragsteller zu 17), der seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat. |
| 4. |
Der Geschäftswert für die Gerichtskosten und der Wert für die Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre wird auf 1.076.752,77 EUR festgesetzt. |
| 5. |
Die Beschwerde wird nicht zugelassen, soweit die Beschwerde EUR 600,- nicht übersteigt." |
Hinsichtlich der Abwicklung der Nachzahlung erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
München, im November 2024
ATON GmbH
Die Geschäftsführung
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ATON GmbH, München.