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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung · Satzung Hrb 29.02.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.02.2008)

Auf einen Blick

Text

CoreMedia AG, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-20459 Hamburg
). Die Hauptversammlung vom 17.12.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere in den jetzigen §§ 3 (Bekanntmachungen) und 4 Abs. 10 (Bedingtes Kapital) und mit ihr die Herabsetzung des bedingte Kapitals der Gattung C von 238.400,00 EUR um 40.000,00 EUR auf 198.400,00 EUR. Die Hauptversammung hat durch weiteren Beschluss vom 17.12.2007 die Einsetzung eines weiteren bedingten Kapitals und die Ergänzung um einen neuen Abs. 11 in § 4 (Bedingtes Kapital der Gattung D) sowie die Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals in § 4 Abs. 11 (Bedingtes Kapital der Gattung B) beschlossen. Das Grundkapital ist um 198.400,00 EUR, eingeteilt in Stück 198.400 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Gattung C, die aufgrund der am 01.10.2004 beschlossenen Ermächtigung oder der am 25.11.2005 geänderten Fassung dieser Ermächtigung ausgegeben worden sind. Das Grundkapital ist um 65.974,00 EUR, eingeteilt in Stück 65.974 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Gattung D, die aufgrund der am 17.12.2007 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben worden sind.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CoreMedia GmbH, Hamburg.