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Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates Ureg24.02.2022 Unternehmensregister (Gesellschaftsbekanntmachungen) (Gesellschaftsbekanntmachungen)

Text

ThyssenKrupp Federn und Stabilisatoren GmbH

Hagen

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates

Gemäß § 97 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbeteiligungsG wird bekannt gemacht:

Nach der bisherigen Satzung unserer Gesellschaft i.V.m. § 96 Abs. 1 Fall 4 AktG i.V.m. §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 4 DrittelbeteiligungsG besteht der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft derzeit aus 9 Mitgliedern. Diese wurden zu einem Drittel nach den Vorschriften des DrittelbeteiligungsG gewählt (Arbeitnehmervertreter) bzw. zu zwei Dritteln nach den Vorschiften des AktG bestellt (Anteilseignervertreter).

Mit der Schließung des Werks Olpe zum Ende des Kalenderjahres 2021 ist die Zahl der inländischen Arbeitnehmer unserer Gesellschaft dauerhaft unter 500 gefallen. Damit besteht keine Verpflichtung mehr, einen Aufsichtsrat nach dem DrittelbeteiligungsG zu bilden. Durch den Entlastungsbeschluss für die Aufsichtsräte für das Geschäftsjahr 2020/2021 sind am 15.12.2021 die bisherigen Aufsichtsratsmandate ohnehin erloschen.

Aufgrund dieser Veränderungen ist der Aufsichtsrat in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung nicht nach den für ihn maßgebenden gesetzlichen Vorschriften zusammengesetzt.

Da die Rechtsform unserer Gesellschaft eine GmbH ist, wird es künftig keinen Aufsichtsrat mehr geben.

 

Essen, 21. Februar 2022

ThyssenKrupp Federn und Stabilisatoren

Die Geschäftsführung

Ellringmann                Gropp                Schmidt

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: thyssenkrupp Federn und Stabilisatoren GmbH, Hagen.