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Verschmelzung: Deutsche Bahn Connect GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: Deutsche Bahn Connect GmbH · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb 01.09.2020 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 41769: DB FuhrparkService GmbH, Frankfurt am
Main, Mainzer Landstr. 169, 60327 Frankfurt am Main
. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1.1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Deutsche Bahn Connect GmbH. Neuer Gegenstand: Die bedarfsgerechte Vorhaltung und die Verwaltung von Kraftfahrzeugen und Anhängern inkl. deren Ausrüstung und Vermietung an die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft und die mit dieser Gesellschaft verbundenen Unternehmen. Die Gesellschaft berät die vorgenannten Unternehmen in allen Fuhrparkangelegenheiten. Sie gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen, führt die Auftragsvergabe und -überwachung der Instandhaltung durch und übernimmt im Schadensfalle die gesamte Abwicklung. Sie übernimmt den Einkauf und Verkauf bzw. die Verwertung aller Fahrzeuge inkl. des Budget-Controllings pro Fahrzeug. Gegenstand des Unternehmens sind ferner Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fahrzeug-bezogener Mobilität, insbesondere Fuhrparkberatung, Fuhrparkmanagement, Vermietung, An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen, CarSharing, Bikesharing und innovativen Mobilitätslösungen. Dafür werden ergänzende Dienstleistungen der Beratung, Konzeptionierung, Entwicklung und des Betriebs von Softwareanwendungen durchgeführt; ferner die Erledigung aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Deutsche Bahn Connect GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 52180) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Bahn Connect GmbH, Frankfurt a. Main.