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[gestrichen: Mit Entscheid vom 04.11.2019 hat der Einzelrichter am Kantonsgericht eine provisorische Nachlassstundung … Shab31.01.2020 Schweizerisches Handelsamtsblatt, Schweiz (Änderung, 28.01.2020)

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Interglass Technology AG, in Steinhausen, CHE-109.882.784, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 9 vom 15.01.2020, Publ. 1004805279). [gestrichen: Mit Entscheid vom 04.11.2019 hat der Einzelrichter am Kantonsgericht eine provisorische Nachlassstundung bis 04.02.2020 gewährt.]. Mit Entscheid vom 24.01.2020 hat der Einzelrichter am Kantonsgericht die mit Verfügung vom 04.11.2019 gewährte provisorische Nachlassstundung bis 04.03.2020 verlängert.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Interglass Technology AG, Steinhausen, Schweiz.