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Verschm.: Olympus Europa Holding GmbH · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: Olympus Europa Holding GmbH · Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art für eigene Rechnung … Hrb29.01.2008 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.01.2008)

Auf einen Blick

Text

Olympus Europa GmbH, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-20097 Hamburg
). Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Geschäftsführung/Vertretung) und 13 (Bekanntmachungen). Neue Firma: Olympus Europa Holding GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art für eigene Rechnung. Ausgenommen sind genehmigungsbedürftige Geschäfte, insbesondere solche im Sinne von § 1 KWG und § 34 c GewO. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Handel mit optischen Instrumenten, Büromaschinen und verwandten Artikeln. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.11.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.11.2007 mit der Olympus Europa Holding GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 90 506) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Olympus Europa Holding GmbH, Hamburg.

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