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Verschmelzung: PPI AG Informationstechnologie Hrb27.12.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.12.2007)
Auf einen Blick
Text
PPI Consulting Group GmbH, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-22301 Hamburg
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage mit der PPI Aktiengesellschaft Informationstechnologie mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 76312) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PPI AG Informationstechnologie am 21.12.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PPI Consulting Group GmbH, Hamburg.