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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung · Satzung Hrb19.08.2020 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 85281: Covestro AG,
Leverkusen, Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen
. Die Hauptversammlung vom 30.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Informationsübermittlung), § 10 (Einberufung und Beschlussfassung), § 14 (Einberufung der Hauptversammlung), § 15 Abs. 4 und 5 (Teilnahmeberechtigung) und § 16 (Ablauf der Hauptversammlung) beschlossen. Des weiteren hat die Hauptversammlung beschlossen, der bisherige genehimgte Kapital aufzuheben und in § 4 Abs. 2 ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2020) zu schaffen. Schließlich hat die Hauptversammlung beschlossen, das bisherige bedingte Kapital aufzuheben und § 4 Abs. 3 zur Schaffung eines bedingten Kapital neu zu fassen (Bedingtes Kapital 2020). Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 29.07.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu insgesamt EUR 73.200.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Die Ermächtigung kann auch in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Grundkapital der Gesellschaft ist zur Gewährung von Aktigen an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionschuldverschreibungen um bis zu EUR 18.300.000,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 30.07.2020 von der Covestro AG oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 29.07.2025 begeben werden, von ihrem Wandlungs-/Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs-/Optionspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs-/Optionspreisen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Covestro AG, Leverkusen.

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