Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Das Registergericht beabsichtigt die Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen Hrb14.12.2022 Registerbekanntmachungen (Sonstige Registerbekanntmachung)
Text
Das Registergericht beabsichtigt die Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs ist auf einen Monat festgesetzt.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Taxi Fischer GmbH, Wuppertal.