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Verschmelzung: Autohaus Ohlendorf GmbH, Tüpker automobile GmbH Hrb 18.08.2020 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 239: Dost Automobile GmbH,
Hildesheim, Porschestraße 1, 31135 Hildesheim
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.07.2020 und der Gesellschafterversammlung der Firma Autohaus Ohlendorf GmbH vom 03.07.2020 und der Gesellschafterversammlung der Firma Tüpker automobile GmbH vom 03.07.2020 mit der Autohaus Ohlendorf GmbH mit Sitz in Salzgitter (Amtsgericht Braunschweig HRB 6103) sowie mit der Tüpker automobile GmbH mit Sitz in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 2711 ) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Dost Automobile GmbH, Hildesheim.