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Verschmelzung: M.M. Warburg & Co. KGaA Hrb22.12.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.12.2006)

Auf einen Blick

Text

M.M. Warburg Kapitalbeteiligungs GmbH, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-20095 Hamburg
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.11.2006 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.11.2006 mit der M.M. Warburg & Co. KGaA mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 84 168) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: M.M.Warburg Kapitalbeteiligungs GmbH, Hamburg.

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