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Verschmelzung: mobilcom AG, telunico holding AG Hrb22.02.2007 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.02.2007)
Auf einen Blick
Text
freenet.de AG, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-22297 Hamburg
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2005 zwischen ihr und der mobilcom Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Büdelsdorf (AG Kiel HRB 7371 KI) einerseits sowie der telunico holding AG mit Sitz in Büdelsdorf (AG Kiel HRB 7306 KI) andererseits mit der telunico holding AG (übernehmender Rechtsträger) verschmlozen. Die Hauptversammlungen der beteiligten Unternehmen haben der Verschmelzung am 19.08.2005 (telunico hoding AG), am 23/24.08.2005 (mobilcom Aktiengesellschaft) und am 25.08.2005 (freenet.de AG) zugestimmt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: freenet.de AG, Hamburg.