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Prokura (3 Personen) · GF (1 Person) · Nicht mehr GF (1 Person) · Verschm.: Philips Semiconductors Dresden AG · Kapital: 75,6 Mio. € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: NXP Semiconductors Germany GmbH Hrb22.12.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.12.2006)

Auf einen Blick

Text

Philips Semiconductors Germany GmbH, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-22529 Hamburg
). Die Gesellschafterversammlungen vom 25.09.2006 und 20.11.2006 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von EUR 25.000,00 um EUR 75.575.000,00 auf EUR 75.600.000,00 beschlossen. Neue Firma: NXP Semiconductors Germany GmbH. Bestellt Geschäftsführer: Dr. ??????, ???????, Weil im Schönbuch, *??.??.????, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Ausgeschieden Geschäftsführer: ???????????, ?????????, Baden/Österreich, *??.??.????. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: ??????, ?????, Bargteheide, *??.??.????; Dr. ??????, ??????, Hamburg, *??.??.????; ??????, ????????, Hamburg, *??.??.????. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage mit der Philips Semiconductors Dresden AG mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 18227) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Erhöhung des Stammkapitals ist durch Sacheinlage erfolgt. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: NXP Semiconductors Germany GmbH, Hamburg.

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