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Verschmelzung: Resco Frankfurt GmbH Hrb 02.11.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.11.2006)
Auf einen Blick
Text
Resco GmbH, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-20359 Hamburg
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.08.2006 mit der Resco Frankfurt GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 74758) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Acando GmbH, Hamburg.