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Satzung Hrb03.08.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.08.2006)
Auf einen Blick
Text
INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-22303 Hamburg
). Die Hauptversammlung vom 29.06.2006 hat die Aufhebung und Neufassung der Satzung in § 3 a) (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist gemäß § 3a Abs. 1 der Satzung ermächtigt, bis zum 30. April 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals, jedoch insgesamt höchstens um 1.000.000 Stückaktien, das heißt um einen rechnerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt 2.562.500,00 EUR, durch Ausgabe neuer Inhaberaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2006/I). Der Vorstand ist gemäß § 3a Abs. 2 der Satzung ermächtigt, bis zum 30. April 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals, jedoch insgesamt höchstens um 1.000.000 Stückaktien, das heißt um einen rechnerischen Nennbetrag in Höhe von insgesamt 2.562.500,00 EUR, durch Ausgabe neuer Inhaberaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen oder Bar- und Sacheinlagen zu erhöhen. (genehmigtes Kapital 2006/II).
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: INFO Gesellschaft für Informationssysteme AG, Hamburg.