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Verschmelzung: Conrad Hinrich Donner Bank AG Hrb 16.08.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.08.2006)
Auf einen Blick
Text
Bäcker-Darlehenskasse Aktiengesellschaft, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-22297 Hamburg
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 08.06.2006 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.06.2006 mitder Conrad Hinrich Donner Bank Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 56747) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Conrad Hinrich Donner Bank AG am 15.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bäcker-Darlehenskasse AG, Hamburg.