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Verschmelzung: CE Waggons 4 GmbH Hrb13.06.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.06.2006)

Auf einen Blick

Text

VTG Aktiengesellschaft, Hamburg (
Nagelsweg 34, 20097 Hamburg
). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.02.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.02.2006 mit der CE Waggons 4 GmbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover HRB 62640) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VTG Deutschland GmbH, Hamburg.