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Verschmelzung: CE Waggons 2 GmbH, VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittel GmbH Hrb11.05.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 09.05.2006)

Auf einen Blick

Text

VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-20097 Hamburg
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.02.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.02.2006 mit der CE Waggons 2 GmbH, Hannover (AG Hannover HRB 62641), verschmolzen, die im Zuge der Verschmelzung ihre Firma in VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert und ihren Sitz nach Hamburg verlegt hat (AG Hamburg HRB 97180). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittel GmbH am 09.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VTG Vereinigte Tanklager und Transportmittel GmbH, Hamburg.