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Verschmelzung: it-eys energy solutions GmbH · Gesellschaftsvertrag · Unternehmensgegenstand Hrb09.05.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.05.2006)
Auf einen Blick
Text
it-ith holding GmbH, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-20095 Hamburg
). Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmems ist der Erwerb, das Halten und Verwalten und der Verkauf von Beteiligungen, insbesondere Mehrheitsbeteiligungen an einer Vielzahl von Gesellschaften, im besonderen Gesellschaften der it-Branche im eigenen Namen und auf eigeneRechnung sowie die Übernahme und das Erbringen von Dienstleistungen wie Verwaltung und Marketing für solche Unternehmen und alle in diesem Zusammenhang anfallenden Geschäfte. Ferner ist der Gegenstand des Unternehmens der Betrieb einer IT-Firma, die Unternehmen aller Art in Fragen der Informationstechnologie berät, sowie die Entwicklung, Erstellung, Einführung, Anpassung, Wartung und Vermittlung von Computersoftware und - hardware, IT-Dienstleistungen und die Durchführung von Schulungen. Ausgenommensind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.02.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.02.2006 mit der it-eys energy solutions GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 86008) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: akquinet GmbH, Hamburg.