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Verschmelzung: it-ith holding GmbH Hrb09.05.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 08.05.2006)
Auf einen Blick
Text
it-eys energy solutions GmbH, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-20095 Hamburg
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.02.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.02.2006 mit der it-ith holding GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 89623) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: it-eys energy solutions GmbH, Hamburg.