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GF (5 Personen) · Verschm.: Jakobi Mack Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartG mbB, Maiss Jakobi Mack Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB · Anschrift · Kapital: 25.000 € Hrb 22.07.2020 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 740385: Jakobi Mack GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Heidenheim an der
Ungenannte Str. ??, D-89522 Heidenheim a. d. Brenz
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.05.2020. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-89522 Heidenheim a. d. Brenz
. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Ellwangen (Jagst), 73479 Ellwangen Jagst, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-73479 Ellwangen
Jagst. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Häusler, Christoph, Ellwangen Jagst, *??.??.????; Jakobi, Thorsten, Medlingen, *??.??.????; Mack, Pascal, Heidenheim an der Brenz, *??.??.????; Matheis, Joachim, Gundelfingen, *??.??.????; Reindl, Bernhard, Großkarolinenfeld, *??.??.????, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Verschmelzung der Partnerschaftsgesellschaft "Jakobi Mack Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartG mbB", Heidenheim an der Brenz (Amtsgericht Ulm PR 720163) und der PartG "Maiss Jakobi Mack Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB", Ellwangen Jagst (Amtsgericht Ulm PR 720234) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.05.2020 (Verschmelzung zur Neugründung). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: fion Steuer & Recht GmbH, Heidenheim a. d. Brenz.