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Verschmelzung: Coutinho Caro & Co. International Trading GmbH Hrb 01.03.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 28.02.2006)
Auf einen Blick
Text
Behrindo Export Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-22767 Hamburg
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.12.2005 mit der Coutinho Caro & Co. International Trading GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 61741) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Coutinho Caro & Co. International Trading GmbH am 28.02.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Behrindo Export Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg.