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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung Hrb27.02.2006 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.02.2006)

Auf einen Blick

Text

CoreMedia AG, Hamburg (
Ungenannte Str. ??, D-20459 Hamburg
). Die Hauptversammlung vom 25.11.2005 hat die Herabsetzung des bisherigen bedingten Kapitals in § 4 Abs. 11 (um 13.000,00EUR auf 17.420,00 EUR) und in § 4 Abs. 12 (um 42.443,00 EUR auf 32.234,00 EUR) sowie die Erhöhung des bisherigen bedingten Kapitals in § 4 Abs. 13 (um 55.393,00 EUR auf 244.300,00 EUR) beschlossen. Die Satzung wurde entsprechend geändert. Das Grundkapital ist gemäß § 4 Abs. 11 der Satzung um 17.420,00 EUR - eingeteilt in Stück 17.420 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien - bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Gattung A, die aufgrund der am 02.11.2000 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben worden sind. Das Grundkapital ist gemäß § 4 Abs. 12 der Satzung um 32.234,00 EUR, eingeteilt in 32.234 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Gattung B, die aufgrund der am 02.11.2000 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben worden sind. Das Grundkapital ist gemäß § 4 Abs. 13 um 244.300,00 EUR - eingeteilt in Stück 244.300 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien - bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Umtauschrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen der Gattung C, die aufgrund der am 01.10.2004 beschlossenen Ermächtigung oder der am 25.11.2005 geänderten Fassung dieser Ermächtigung ausgegeben worden sind.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: CoreMedia GmbH, Hamburg.