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Zweig­nie­der­las­sung Hrb30.07.2020 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 5128: Katholisches Klinikum Bochum gGmbH,
Bochum, Gudrunstr. 56, 44791 Bochum
. Nach Änderung 1. Zwecke der Gesellschaft im Sinne der Abgabenordnung sind insbesondere: a. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; b. die Förderung von Wissenschaft und Forschung; c. die Förderung der Berufsausbildung; d. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; e. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; f. kirchliche Zwecke. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a. den Betrieb von Krankenhäusern; b. den Betrieb von an ambulanten Versorgungsstrukturen oder die gesellschaftsrechtliche und organisatorische Beteiligung hieran; c. die Herstellung, Lieferung und Verabreichung von Medikamenten an ambulante Patienten; d. Durchführung von Konsiliardiensten; e. Gutachtenerstellung für Versicherungen, Rententräger und Gerichte; f. die universitäre Aus- und Weiterbildung und Forschung; g. die fachärztliche Ausbildung; h. die hoheitliche Grundlagen- und Auftragsforschung, wissenschaftliche Veranstaltungen, sowie Auftragsforschung und Anwendungsbeobachtungen; i. Unterhalt und Betrieb von der Allgemeinheit zugänglichen Schulen zur Bildung im Bereich des Gesundheitswesens, sowie der berufspraktischen Ausbildung; der Unterhalt und Betrieb von Weiterbildungseinrichtungen; j. Frühförderung von Behinderten Menschen; k. Unterhalt einer Kindertagesstätte; l. Entwicklungshilfe im Rahmen der Gesundheitsvorsorge, insbesondere zur medizinischen Aus- und Weiterbildung; m. Kooperationen und Leistungsaustausch mit anderen Einrichtungen, die gleichartige Zwecke verfolgen; n. Seelsorge, Unterhalt von Kapellen und das Abhalten von Gottesdiensten. 3. Die Gesellschaft kann ferner unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften alle Geschäfte eingehen und Maßnahmen durchführen, die der Erreichung oder Förderung der Gesellschaftszwecke dienen. Insbesondere darf sie im Rahmen dieser Zwecke andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, übernehmen und sich an solchen Unternehmen beteiligen. 4. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen und Betriebsstätten errichten und unterhalten.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Katholisches Klinikum Bochum gGmbH, Bochum.

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